Seminar “Investieren in Kroatien – Steuern, Recht und Rechnungslegung”

SEMINARANKÜNDIGUNG

Seminartermine:
München, 22. Januar 2010

(Anmeldeschluss: 18. Januar 2010)

München, 12. März 2010
(Anmeldeschluss: 8. März 2010)

Rahmendaten
Öffentliches Seminar, 10 bis 12 Teilnehmer
Ort: München
Dauer: 1 Tag, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referenten: Monika Vuletic (Rechtsanwältin, München) und Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ovlašteni revizor, München)

Informationen zum Seminar und zur Anmeldung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 089 69758037, auf der Seminar-Seite oder beim Veranstalter.

Buchhaltung in elektronischer Form in Kroatien

Durch die Ordnungsrichtlinie über die Form, den Inhalt,  die Frist und die Art der Zustellung von Geschäftsbüchern, Belegen und Berichten (Jahresabschlüssen), die im amtlichen Gesetzblatt 59/2009 veröffentlicht wurde und am 22. Mai 2009 in Kraft trat, wurden Einzelheiten für die Steuerpflichtigen hinsichtlich elektronischer Dokumente nunmehr endlich geregelt.

Dabei wurde vorab klargestellt, dass sich diese Ordnungsrichtlinie nicht auf Dokumente bezieht, die in Papierform vorliegen und eingescannt werden.

Der Steuerpflichtige muss danach für jedes Rechnersystem bzw. -programm eine verantwortliche Person bestimmen, welche Sicherheitskopien anfertigt und für die Wiederherstellung der gespeicherten Daten sorgt.

Auf Anforderung der Finanzverwaltung hat der Steuerpflichtige die Daten innerhalb von acht Tagen durch elektronische Übertragung zur Verfügung zu stellen, falls dies nicht möglich ist, können auch Datenträger wie USB-Sticks, DVD, CD oder 1,44 MB-Disketten – wer hat denn im Jahre 2009 noch so etwas? – eingereicht werden.

Wer noch immer rätselt, worum es hier eigentlich geht, dem gebe ich das Stichwort “digitale Betriebsprüfung“. Nicht nur deutsche Steuerbehörden können sich umständlich und gestelzt ausdrücken.

Wieso Südosteuropa?

Steuern, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht sind ein weites Feld – auch schon für ein eiziges Land. Da ich in meinem Berufleben sehr viele Jahre in verschiedenen Ländern Südosteuropas tätig war, möchte ich zumindest übersichtsweise auch die Länder, in denen ich nicht tätig war, wie z.B. Albanien und Rumänien, abdecken.

Das Schwergewicht wird naturgemäß auf den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens liegen, in denen ich die meiste Berufserfahrung und auch eine Zusatzqualifikation als lokaler Wirtschaftsprüfer (ovlašteni revizor in Kroatien) erlangen konnte.

Auch wäre es vermessen, das gesamte Wirtschaftsrecht in diesen Staaten zu kommentieren. Mit einbezogen sollen die Teile des Wirtschaftsrechts, die einen direkten Bezug zum Steuerrecht oder zur Rechnungslegung haben.

Gerade den ex-jugoslawischen Staaten ist als einziges rechtliches Bindeglied mehr oder weniger nur mehr das Zivilrecht geblieben, das in all diesen Ländern noch sehr ähnlich geblieben ist, während insbesondere in der Rechnungslegung die inzwischen erfolgten Gesetzesreformen sehr unterschiedliche Regelungen hervorgebracht haben.

Durch die Anpassung an die EU-Vorgaben haben sich aber Slowenien, Rumänien, Bulgarien und früher schon Griechenland bereits den deutschen bzw. europäischen Standards wieder angenähert.

Die nächsten Beiträge sollen aber dem Ausgangspunkt meiner beruflichen Tätigkeit, den Ländern Ex-Jugoslawiens gewidmet sein.