Steuern auf Immobilien in Bosnien-Herzegowina

Während in der Föderation BuH noch das alte Gesetz über den Verkehr mit Immobilien in Anwendung ist, hat die Entität der Republika Srpska bereits den ersten Schritt zur Reformierung der Immobilienbesteuerung getan.

Am weitesten mit der Reform fortgeschritten ist allerdings der Distrikt Brcko (der weder zur Föderation BuH noch zur RS) gehört). Dort wurde die Verkehrsteuer (Umsatzsteuer) auf Immobilien zum 31.12.2008 abgeschafft und durch eine Immobiliensteuer, die sowohl Grunderwerb- als auch Grundsteuer enthält, ersetzt. Aufgrund von Personalproblemen sind die Durchführungsbestimmungen aber noch nicht gänzlich geregelt, da eine aufwändige Marktwertermittlung aller Immobilien durchgeführt werden muss.

In der Serbenrepublik wurde Ende 2008 ebenfalls eine neues Immobiliensteuergesetz berabschiedet, das die Besteuerung von Immobilien vereinheitlichen soll. Derzeit wird an den Durchführungsbestimmungen dazu gearbeitet.

Lediglich in der größten Entität, der Föderation von Bosnien und Herzwgowina, haben die Reformbemühungen noch nicht zu einem neuen Immobiliensteuergesetz geführt. Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird aber in Bälde gerechnet.