Doppelbesteuerungsabkommen – abkommensloser Zustand mit Montengro

Während alle Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens entweder ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland geschlossen haben oder die Geltung des alten DBA verlängert haben, blieb Montenegro nach der Auflösung der staatlichen Zwischenlösung “Serbien und Montenegro” am 3. Juni 2006 über Nacht ohne zwischenstaatliche steuerliche Abkommen.

Da nur Serbien der Rechtsnachfolger von “Serbien und Montenegro” war, blieb für Montenegro letztlich ein abkommensloser Zustand. Damit gehört Montenegro zu der kleinen Minderheit der Staaten, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen  hat. Aus Sicht der deutschen Gesellschaften, die in Montenegro über Tochtergesellschaften oder Betriebstätten verfügen oder für Investoren in montenegrinische Immobilien ist dies ein unbefriedigender Zustand, der so länger nicht haltbar ist.

Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn Deutschland neben Serbien und Bosnien-Herzegowina auch Montenegro in die Prioritätenliste bei den Neuverhandlungen von DBA aufnehmen würde.

Wieso Südosteuropa?

Steuern, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht sind ein weites Feld – auch schon für ein eiziges Land. Da ich in meinem Berufleben sehr viele Jahre in verschiedenen Ländern Südosteuropas tätig war, möchte ich zumindest übersichtsweise auch die Länder, in denen ich nicht tätig war, wie z.B. Albanien und Rumänien, abdecken.

Das Schwergewicht wird naturgemäß auf den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens liegen, in denen ich die meiste Berufserfahrung und auch eine Zusatzqualifikation als lokaler Wirtschaftsprüfer (ovlašteni revizor in Kroatien) erlangen konnte.

Auch wäre es vermessen, das gesamte Wirtschaftsrecht in diesen Staaten zu kommentieren. Mit einbezogen sollen die Teile des Wirtschaftsrechts, die einen direkten Bezug zum Steuerrecht oder zur Rechnungslegung haben.

Gerade den ex-jugoslawischen Staaten ist als einziges rechtliches Bindeglied mehr oder weniger nur mehr das Zivilrecht geblieben, das in all diesen Ländern noch sehr ähnlich geblieben ist, während insbesondere in der Rechnungslegung die inzwischen erfolgten Gesetzesreformen sehr unterschiedliche Regelungen hervorgebracht haben.

Durch die Anpassung an die EU-Vorgaben haben sich aber Slowenien, Rumänien, Bulgarien und früher schon Griechenland bereits den deutschen bzw. europäischen Standards wieder angenähert.

Die nächsten Beiträge sollen aber dem Ausgangspunkt meiner beruflichen Tätigkeit, den Ländern Ex-Jugoslawiens gewidmet sein.