Kroatien reformiert das Umsatzsteuergesetz

Im Zuge der Anpassung der lokalen Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU-Richtlinien, hat der kroatische Sabor im September 2009 eine Mehrwertsteuerreform verabschiedet, die mit Wirkung ab dem 1.1.20010 anzuwenden ist.

Danach müssen sich ausländische Unternehmer, die in Kroatien steuerpflichtige Umsätze ausführen, mehrwertsteuerlich registrieren lassen und einen Fiskalvertreter bestimmen, der ihre steuerlichen Pflichten – einschließlich der Begleichung von Steuerschulden – in ihrer Stelle erledigt.

Andererseits können sich ausländische Unternehmer in Zukunft kroatische Vorsteuern auf Basis der Reziprozität – die z.B. mit Deutschland gegeben ist – erstatten lassen ( was bisher nur für Messekosten möglich war).

Schließlich wurde in die Reform auch schon das ab 2010 innerhalb der EU anzuwendende neue Regime zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen eingearbeitet.