Steuerliche Änderungen zum 1.7.2010 in Kroatien

Der letztes Jahr als so genannte Krisensteuer eingeführte prozentuale Zuschlag zur Einkommensteuer wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 – zumindest teilweise – wieder abgeschafft. Dies betrifft sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Tätigkeit, Renten als auch andere Einkünfte. Das Änderungsgesetz wurde in den Narodne Novine (Amtliches Gesetzblatt) Nr. 56/2010 veröffentlicht.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000,01 bis 6.000,00 HRK entfällt der bisherige Zuschlag von 2 %. Im Gehaltsbereich über 6.000,00 HRK monatlich bleibt der Krisenzuschlag von 4 % noch bis zum 31. Oktober 2010 in Kraft. Anschließend entfällt die Sondersteuer auch für diesen Gehaltsbereich.

Damit wird die Krisensteuer, deren Anwendung ursprünglich bis zum 31.12.2010 geplant war, – bis auf die MWSt-Erhöhung – vorzeitig wieder abgeschafft.

Zuletzt diskutierte Steueranreize für eine Windpark Beteiligung dürften vorerst vom Tisch sein.

Keine Änderungen der Steuersätze im laufenden Jahr in Serbien zu erwarten

Nach einem Bericht der SEEBIZ vom 19. April 2010 sind in diesem Jahr eine Serbien keine großen Änderungen zu erwarten, was die derzeitigen Steuersätze anbelangt. Dazu wird Premier Cvetkovic zitiert, der darauf hinweist, dass eine Steuerreform in der Regel zur mittelfristigen Steuersenkung dient. Eine solche ist in der derzeitigen Krise aber nicht in Sicht.

Auch die Finanzministerin Diana Dragutinovic geht davon aus, dass steuerliche Änderungen erst wieder bei der Haushaltsplanung 2011 ein Thema sein werden. Die zwischenzeitlich diskutierte Änderung der Mehrwertsteuersätze ist damit endgültig vom Tisch.

Sozialversicherungsrechtliche Unstimmigkeiten in Bosnien-Herzegowina

Das Sozialversicherungssystem von Bosnien-Herzegowina dürfte zu den schwächsten in Europa gehören. Trotz der hohen Beitragsätze sind die Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung eher bescheiden, was angesichts des sehr ungünstigen Verhältnisses zwischen Erwerbstätigen und Rentnern wenig überrascht.

Da Angestellte von Gesellschaften aus dem Ausland in der Regel überdurchschnittliche Gehälter erhalten, was oft durch die dafür erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bedingt ist, gehören diese zu den wichtigeren Beitragszahlern. Leider wirken sich diese erhöhten Beiträge nicht immer vorteilhaft für die Versicherten aus. Eine Besonderheit des Rentensystems ist die Regelung, dass die Art des Beschäftigungsverhältnisses bestimmt, welche Anwartschaftszeit für die Rente zurückgelegt wird. Ein Halbtagsbeschäftigter mit einem Bruttoeinkommen von 1.000 KM zahlt zwar doppelt soviel Beiträge wie ein Ganztagsbeschäftigter mit 500 KM Gehalt, doch legt er nur die Hälfte der Zeit zur Rentenanwartschaft zurück.

Als Arbeitgeber sollte man also Verständnis für die Abneigung von Angestellten gegenüber Teilzeit-Arbeitsverhältnissen haben.

Steuern auf Immobilien in Bosnien-Herzegowina

Während in der Föderation BuH noch das alte Gesetz über den Verkehr mit Immobilien in Anwendung ist, hat die Entität der Republika Srpska bereits den ersten Schritt zur Reformierung der Immobilienbesteuerung getan.

Am weitesten mit der Reform fortgeschritten ist allerdings der Distrikt Brcko (der weder zur Föderation BuH noch zur RS) gehört). Dort wurde die Verkehrsteuer (Umsatzsteuer) auf Immobilien zum 31.12.2008 abgeschafft und durch eine Immobiliensteuer, die sowohl Grunderwerb- als auch Grundsteuer enthält, ersetzt. Aufgrund von Personalproblemen sind die Durchführungsbestimmungen aber noch nicht gänzlich geregelt, da eine aufwändige Marktwertermittlung aller Immobilien durchgeführt werden muss.

In der Serbenrepublik wurde Ende 2008 ebenfalls eine neues Immobiliensteuergesetz berabschiedet, das die Besteuerung von Immobilien vereinheitlichen soll. Derzeit wird an den Durchführungsbestimmungen dazu gearbeitet.

Lediglich in der größten Entität, der Föderation von Bosnien und Herzwgowina, haben die Reformbemühungen noch nicht zu einem neuen Immobiliensteuergesetz geführt. Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird aber in Bälde gerechnet.

Steuerliche Änderungen in Montenegro zum 1.1.2010

Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 hat das Parlament von Montenegro Änderungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht beschlossen. So beträgt der einheitliche Steuersatz bei der Einkommen- und Lohnsteuer einheitlich nur mehr 9 % (anstatt bisher 12 %).

Die Sozialversicherungsbeiträge wurden hingegen in der Summe von 32 auf 33,8 % der Bemessungsgrundlage erhöht, wobei der Arbeitgeber-Anteil von 14,5 % auf 9,8 % gesenkt wurde, während der Arbeitnehmer-Anteil von 17,5 % auf 24 % anstieg.

Das dadurch gesunkene Netto-Entgelt der Beschäftigten wird zudem durch eine zusätzlich Kürzung des Urlaubs- und Essensgeldes gemindert, so dass für die Kaufkraft der Arbeitnehmer 2010 erhebliche Abstriche zu erwarten sind. Die Senkung der Reallöhne dürfte indes in der Bevölkerung wenig Widerstand hervorrufen, da es angesichts der hohen Arbeitslosigkeit schon fast als Privileg anzusehen ist, überhaupt einen Arbeitsplatz zu besitzen.

Slowenien passt Umsatzsteuergesetz 2010 an EU-Vorgaben an

Mit der Novelle vom 30.10.2009 hat auch Slowenien das Umsatzsteuergesetz 2010 an die aktuelle EU-Richtlinie angepasst. Die Änderungen werden ab dem 1.1.2010 wirksam und betreffen insbesondere

  • den Leistungsort bei Dienstleistungen innerhalb der EU
  • die entsprechenden steuerlichen Meldungen
  • das Vorsteuererstattungsverfahren in der EU
  • sowie einige innerslowenische Neuregelungen

Einzelheiten zum neuen Umsatzsteuergesetz 2010 und diesbezügliche Beratung erhalten Sie bei der DEX GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Seminar “Investieren in Kroatien – Steuern, Recht und Rechnungslegung”

SEMINARANKÜNDIGUNG

Seminartermine:
München, 22. Januar 2010

(Anmeldeschluss: 18. Januar 2010)

München, 12. März 2010
(Anmeldeschluss: 8. März 2010)

Rahmendaten
Öffentliches Seminar, 10 bis 12 Teilnehmer
Ort: München
Dauer: 1 Tag, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referenten: Monika Vuletic (Rechtsanwältin, München) und Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ovlašteni revizor, München)

Informationen zum Seminar und zur Anmeldung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 089 69758037, auf der Seminar-Seite oder beim Veranstalter.

Kroatien reformiert das Umsatzsteuergesetz

Im Zuge der Anpassung der lokalen Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU-Richtlinien, hat der kroatische Sabor im September 2009 eine Mehrwertsteuerreform verabschiedet, die mit Wirkung ab dem 1.1.20010 anzuwenden ist.

Danach müssen sich ausländische Unternehmer, die in Kroatien steuerpflichtige Umsätze ausführen, mehrwertsteuerlich registrieren lassen und einen Fiskalvertreter bestimmen, der ihre steuerlichen Pflichten – einschließlich der Begleichung von Steuerschulden – in ihrer Stelle erledigt.

Andererseits können sich ausländische Unternehmer in Zukunft kroatische Vorsteuern auf Basis der Reziprozität – die z.B. mit Deutschland gegeben ist – erstatten lassen ( was bisher nur für Messekosten möglich war).

Schließlich wurde in die Reform auch schon das ab 2010 innerhalb der EU anzuwendende neue Regime zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen eingearbeitet.

Doch keine MWSt-Erhöhung in Serbien?

Laut einer Meldung der Internetportals EMportal hat der serbische Premierminister Mirko Cvetkovic bestätigt, dass die Regierung keine MWSt-Erhöhung vorschagen werde, sondern versuchen werde, das Haushaltsdefizit durch Kosteneinsparungen zu beseitigen. Er sei überzeugt, dass darüber auch mit dem Internationalen Währungsfonds Einigung erzielt werde.

Aus der Meldung kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Regierung dem IWF den Schwarzen Peter für eine spätere MWSt-Erhöhung zuschieben möchte.

Kroatien passt Abgabenordnung an EU-Erfordernisse an

Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 wurden zwei neue Kapitel in die Abgabenordnung Kroatiens eingefügt, welche die Anpassung an die EU-Vorschriften gewährleisten sollen.

Im neuen Kapitel VIII wird die behördliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der EU auf dem Gebiet der Steuern neu geregelt. Danach werden Anfragen von Steuerbehörden der EU gleich behandelt wie Anfragen kroatischer Behörden. Verordnungen der EU zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sind direkt in Kroatien anzuwenden.

Das neue Kapitel IX der Abgabenordnung befasst sich mit dem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der EU über Zinszahlungen aus Kapitaleinkünften.

Die beiden neuen Kapitel sind ab dem Beitritt Kroatiens zur EU anzuwenden.

Der vorauseilende Gehorsam Kroatien in Sachen Amtshilfe wird sicherlich von den EU-Bürokraten wohlwollend zur Kenntnis genommen. Aus der Sicht des Steuerpraktikers wäre aber die Regelung der Vorsteuervergütung an ausländische Unternehmer eine weitaus dringlichere Frage gewesen, die sofort geregelt werden sollte, nicht erst mit der Aufnahme in die Europäische Union.