Ausländische Unternehmer, die in Slowenien weder Sitz noch Betriebstätte haben und die dort keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können durch ein in der EU übliches Vorsteuer-Erstattungsverfahren, die auf Rechnungen slowenischer Unternehmer gezahlte Mehrwertsteuer (DDV) zurück erhalten.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen. Zweisprachige (Englisch/Slowenisch) Antragsvordrucke können von der Webseite der slowenischen Finanzverwaltung heruntergeladen werden und sind in slowenischer Sprache beim Steueramt in Ljubljana einzureichen.
Dem Antrag ist eine Bestätigung des zuständigen ausländischen Finanzamts über die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft sowie die Originalrechnungen beizufügen.
Die beantragte Erstattung muss mindestens 200 € für das Kalenderjahr betragen. Ist der Erstattungszeitraum kürzer, beträgt der Mindestbetrag 25 €.
Eine – nicht mehr ganz aktuelle – deutsche Version des slowenischen Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes) können Sie kostenlos von der Webseite der INTERDOC Verlagsgesellschaft mbH herunterladen.
(vbz4tausce)