Mehrwertsteuer-Erstattung in Kroatien

Seitdem die Staaten Südosteuropas das Mehrwertsteuersystem eingeführt haben, stellt sich auch für ausländische Unternehmer die Frage der Vergütung der in diesen Länder gezahlten Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Als eines der ersten Länder hat Kroatien in Artikel 21 Abs. 2 MWStG die Ermächtigung für das Finanzministerium dafür geschaffen, eine Durchführungsverordnung zur Erstattung der Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmer zu erlassen.
Während die Erstattung der Mehrwertsteuer im Reiseverkehr (Privatleute) sofort anwend- und durchführbar war (für Rechnungen ab 500 HRK), dauerte es mehrere Jahre bis die kroatische Finanzverwaltung eine Änderung der Ordnungsrichtlinie zum Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuergesetz) durch Einfügen eines neuen Artikel 126a erließ, so dass auch ausländische Unternehmer in den Genuss der Vorsteuer-Vergütung kommen konnten.
Obwohl das Mehrwertsteuergesetz keine Vorgabe dazu machte, wurde die Mehrwersteuer-Erstattung auf Messekosten beschränkt. Als Konsequenz dazu wird Kroatien nicht in der Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern geführt, so dass kroatische Unternehmer keine Vorsteuer-Vergütung in Deutschland mehr beantragen können.
Der Antrag auf die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Messekosten ist bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Finanzministerium in Zagreb zu stellen. Dazu wurden zweisprachige Vordrucke (kroatisch/englisch) herausgegeben, deren Nutzung verbindlich ist.
Dem Antrag ist eine Bestätigung über die Eigenschaft als umsatzsteuerlicher Unternehmer der zuständigen ausländischen Finanzverwaltung beizufügen.
Der Antrag kann vom ausländischen Unternehmer selbst oder einem inländischen Bevollmächtigten an seiner Stelle gestellt werden. Der Mindestbetrag für die Erstattung beträgt 1.000 HRK.

Steuererhöhungen bald auch in Serbien?

Nachdem Kroatien mit Steuererhöhungen vorgeprescht, um das Haushaltsdefizit im Zaum zum halten, haben sich nun auch der Gouverneur der Nationalbank Serbiens Jelašic und die Finanzministerin von Serbien Dragutinovic für Steuererhöhungen  ausgesprochen. Während Jelašic sich klar für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (PDV) stark macht, setzt die Finanzministerin zunächst auf eine Lohnsteuererhöhung, schließt aber auch die Einhrung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf Lebensmittel und andere umsatzsteuerliche Maßnahmen nicht aus, falls es das Budget erforderlich macht. Schließlich wird in diesem Zusammenhang auch über die Einführung von neuen Verbrauchsteuern diskutiert.

Die Arbeitgeber hingegen betonen weiterhin die Notwendigkeit von Steuersenkungen, um die Wirtschaft zu stimulieren.

Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit ist nach der Sommerpause mit baldigen Maßnahmen der Regierung zu rechnen.