Doppelbesteuerungsabkommen – abkommensloser Zustand mit Montengro
Donnerstag, 15. Juli 2010 15:51
Während alle Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens entweder ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland geschlossen haben oder die Geltung des alten DBA verlängert haben, blieb Montenegro nach der Auflösung der staatlichen Zwischenlösung “Serbien und Montenegro” am 3. Juni 2006 über Nacht ohne zwischenstaatliche steuerliche Abkommen.
Da nur Serbien der Rechtsnachfolger von “Serbien und Montenegro” war, blieb für Montenegro letztlich ein abkommensloser Zustand. Damit gehört Montenegro zu der kleinen Minderheit der Staaten, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Aus Sicht der deutschen Gesellschaften, die in Montenegro über Tochtergesellschaften oder Betriebstätten verfügen, ist dies ein unbefriedigender Zustand, der so länger nicht haltbar ist.
Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn Deutschland neben Serbien und Bosnien-Herzegowina auch Montenegro in die Prioritätenliste bei den Neuverhandlungen von DBA aufnehmen würde.
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